Informationen zu Corona

Was muss man aktuell beachten?

Kann man inzwischen, trotz Corona, wieder verreisen und wohin? Wie kann ich mich absichern und was ist zu beachten? Macht es Sinn jetzt schon eine Reise zu buchen oder wartet man besser noch ab? All diese Fragen erreichen uns täglich. Hier finden Sie die Antworten auf einen Großteil davon.

Innerhalb Europas sind, schon seit einiger Zeit, die meisten Länder wieder problemlos zu bereisen. Ebenso öffnen immer mehr Fernreiseziele Ihre Grenzen und erleichtern die Einreise. Auch eine eventuelle Reisewarnung aufgrund COVID-19 ist kein grundsätzliches Reiseverbot und erlaubt Ihnen trotzdem zu verreisen.

Zu beachten sind natürlich die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes. Da jedes Land andere Bestimmungen für Geimpfte, Genesene, Ungeimpfte und zu den Testpflichten hat, gilt es sich hier genau zu informieren.

Für viele Länder muss vor Reisebeginn ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Außerdem ist in der Regel ein Nachweis über eine COVID-19 Impfung, Genesung oder ein negatives COVID-19 Testergebnis notwendig. Je nach Urlaubsregion gilt dasselbe für die Rückreise nach Deutschland.

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Reiseland und ändern sich im Moment noch sehr häufig. Daher sollte man sich hier vorab auf dem Laufenden halten. Weiterführende Links dazu haben wir nochmal weiter unten aufgeführt. Bei Beratung und Buchung bekommen Sie von uns natürlich immer alle aktuellen Infos genau erklärt.

Aktuell bieten viele Reiseveranstalter, teilweise gegen einen Aufpreis, sehr flexible und oft kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten bis kurz vor Abreise an. Ein Vorteil, falls Sie größtmögliche Absicherung haben möchten. Die Bedingungen sind oft sehr unterschiedlich, daher lassen Sie sich dazu auf jeden Fall von uns beraten.

Eine gute Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung, die auch COVID-19 abdeckt, ist absolut empfehlenswert. Sollten Sie schon eine Versicherung haben, und diese nicht bei einer Reisebuchung bei uns abschließen, prüfen Sie bitte auf jeden Fall, ob Sie auch ausreichend versichert sind, denn nicht immer ist dies der Fall. Viele Reiseveranstalter übernehmen außerdem, in einem Quarantänefall aufgrund einer akuten Corona-Erkrankung im Urlaub, die zusätzlich anfallenden Kosten für die Unterbringung und die damit verbundene Rückflugänderung.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, die den Reiseveranstalter verpflichtet Ihnen bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zurück zu zahlen. In der Regel klappt dies, bis auf wenige Ausnahmen, reibungslos. Dies war zu Beginn der Coronapandemie leider nicht realisierbar, aber auch in diesem Bereich ist zum Glück inzwischen wieder Normalität eingekehrt.

Da sich im Moment oft täglich Änderungen ergeben, ist es nicht möglich alle Angebote und Details hier aufzulisten. Fragen Sie uns einfach nach Einzelheiten. Rufen Sie an, senden Sie uns eine Mail oder vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in einer unserer Filialen.

Wir bitten Sie, sich zusätzlich, auch immer auf der Website des Auswärtigen Amts über die aktuellen Corona- und Einreiseregel des jeweiligen Zielgebiets zu informieren.

Für Reisen innerhalb der EU gibt es außerdem die Plattform der Infozentrale für sicheres Reisen in Europa: https://reopen.europa.eu/de

Wir bemühen uns alle Informationen mit Sorgfalt und bestmöglich fortlaufend zu aktualisiert. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit können wir dennoch keine Gewähr übernehmen. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung und sind nicht rechtsverbindlich.

Stand 23.02.2022

Abenteuer beginnen da,
wo Pläne enden.

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